Unterstützungskasse |
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schließen mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Entgeltumwandlung
in eine Unterstützungskasse. Sie verwenden Teile Ihres BRUTTO-Einkommens
für die Altersversorgung. Zusätzlich werden noch Beiträge zum Pensionssicherungs-Verein fällig, welcher per Gesetz als zusätzlicher Insolvenzschutz fungiert. Zwar muss die Auszahlung im Rentenalter versteuert werden und es werden Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner fällig. Aber der Steuersatz im Rentenalter ist i.d.R. wesentlich niedriger als während des Arbeitnehmerdaseins. Auch kann hier die sogenannte 5-tel-Regelung in Anspruch genommen werden.
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