Unterstützungskasse
 
   
     

Sie schließen mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Entgeltumwandlung in eine Unterstützungskasse. Sie verwenden Teile Ihres BRUTTO-Einkommens für die Altersversorgung.
Der Clou dabei: Von den umgewandelten Bestandteilen Ihres Einkommens werden keine Steuern und bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung auch keine Sozialbeiträge abgezogen. Somit beläuft sich Ihre NETTO-Belastung bei ca. der Hälfte Ihrer monatlichen Sparleistung.

Zusätzlich werden noch Beiträge zum Pensionssicherungs-Verein fällig, welcher per Gesetz als zusätzlicher Insolvenzschutz fungiert.

Zwar muss die Auszahlung im Rentenalter versteuert werden und es werden Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner fällig. Aber der Steuersatz im Rentenalter ist i.d.R. wesentlich niedriger als während des Arbeitnehmerdaseins. Auch kann hier die sogenannte 5-tel-Regelung in Anspruch genommen werden.