Pensionskasse
 
   
     

Sie schließen mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse. Sie verwenden Teile Ihres BRUTTO-Einkommens für die Altersversorgung.
Der Clou dabei: Von den umgewandelten Bestandteilen Ihres Einkommens werden keine Steuern und auch keine Sozialbeiträge abgezogen. Somit beläuft sich Ihre NETTO-Belastung bei ca. der Hälfte Ihrer monatlichen Sparleistung. Und Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen mindestens noch 15% dazu !

Zwar muss die Auszahlung im Rentenalter versteuert werden und es werden Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner fällig. Aber der Steuersatz im Rentenalter ist i.d.R. wesentlich niedriger als während des Arbeitnehmerdaseins.